Verpackungsprimus GmbH
Kuhnertstr. 17
D – 13595 Berlin

Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingen

1. Geltungsbereich

Für die Geschäftsbeziehung zwischen dem Unternehmen Verpackungsprimus GmbH und dem Auftraggeber gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese gelten auch für künftige Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.

Alle Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Bestätigung unsererseits.

Die Geltung etwaiger AGB des Kunden ist ausdrücklich ausgeschlossen, auch einer Gegenbestätigung des Käufers unter Hinweis auf seine Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen wird hiermit widersprochen. Ergänzend gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

2. Vertragsabschluss

Unsere Angebote sind freibleibend. Änderungen in Ausstattung und Ausführung usw. bleiben - soweit zumutbar - vorbehalten.
Unseren im Angebot benannten Preisen liegen die zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe bestehenden Kalkulationen zugrunde. Bei Änderung der Kosten für Personal, Material und sonstiger relevanter Rechengrößen bis zum Zeitpunkt der Lieferung verpflichten sich die Vertragsparteien über die Preise neu zu verhandeln.
Aufträge werden erst durch unsere Auftragsbestätigung angenommen. Die Annahme erfolgt durch schriftliche Bestätigung an den Kunden. Mündliche wie schriftliche Änderungen oder Ergänzungen einer Bestellung bedürfen stets der schriftlichen Bestätigung durch uns. Nachträgliche Änderungen des Auftrages, verursacht durch den Auftraggeber, berechtigen uns zur entsprechenden Änderung der dadurch beeinflussten Vertragskonditionen.

Bereits bestätigte Aufträge für Sonderanfertigungen können nach Produktionsbeginn nicht mehr storniert werden.
Der Vertragsabschluss erfolgt stets unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch unsere Zulieferer. Dies gilt nur für den Fall, dass die Nichtlieferung nicht von uns zu vertreten ist, insbesondere bei Abschluss eines kongruenten Deckungsgeschäftes mit unserem Zulieferer.
Der Kunde wird über die Nichtverfügbarkeit der Ware unverzüglich informiert.

3.Annullierungskosten

Tritt der Besteller unberechtigt von einem erteilten Auftrag zurück, können wir unbeschadet der Möglichkeit, einen höheren tatsächlichen Schaden geltend zu machen, 5 % des Verkaufspreises für die durch die Bearbeitung des Auftrages entstandenen Kosten und für entgangenen Gewinn fordern. Dem Besteller bleibt der Nachweis vorbehalten, dass ein Schaden nicht oder in geringerer Höhe eingetreten ist.

4. Eigentumsvorbehalt

Wir behalten uns das Eigentum an der Ware bis zu vollständigen Begleichung aller Forderungen aus einer laufenden Geschäftsbeziehung vor.
Der Kunde ist während des Bestehens des Eigentumsvorbehaltes verpflichtet, uns einen Zugriff Dritter auf die Ware, etwa im Falle einer Pfändung, sowie etwaige Beschädigungen oder die Vernichtung der Ware unverzüglich mitzuteilen.
Einen Besitzerwechsel der Ware sowie den Wechsel des Geschäftssitzes hat uns der Kunde unverzüglich anzuzeigen.

Soweit der Dritte bei einer Pfändung nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage zu erstatten, haftet der Kunde für den uns insoweit entstandenen Ausfall.
Wir sind berechtigt, bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug vom Vertrag zurückzutreten und die Ware heraus zu verlangen.
Der Kunde ist berechtigt, die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu veräußern.
Er tritt uns bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrages ab, die ihm durch die Weiterveräußerung gegen einen Dritten erwachsen. Wir nehmen die Abtretung an.
Nach der Abtretung ist der Kunde zur Einziehung der Forderung ermächtigt.

Wir behalten uns vor, die Forderung selbst einzuziehen, sobald der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt und in Zahlungsverzug gerät.

Bei drohender Zahlungsunfähigkeit oder im Fall des Antrages auf Eröffnung des Insolvenzverfahren bzw. bei Insolvenz hat der Kunde uns die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner unverzüglich bekannt zu geben, die Schuldner über die Abtretung zu informieren sowie alle zum Forderungseinzug erforderlichen Unterlagen an uns auszuhändigen.

5. Preise / Zahlungsbedingungen

Alle angebotenen Preise sind freibleibend, gelten nur in der angegebenen Menge und verstehen sich ausschließlich Verpackung und zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Preiserhöhungen bleiben uns vorbehalten, sofern nach Abschluss des Vertrages Kostenerhöhungen, insbesondere aufgrund von Materialpreissteigerungen eintreten. Festpreise vor allem bei Abschlüssen und Abrufaufträgen bedürfen ausdrücklich der schriftlichen Vereinbarung.

Grundsätzlich gilt die Hausse- und Baisse-Klausel. Preise ohne weitere Angaben sind in Euro.
Soweit sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, sind Rechnungen nach Erhalt der Ware innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug fällig.
Skonto und andere Zahlungsbedingungen bedürfen der schriftlichen Vereinbarung.

Nach Ablauf dieser Frist kommt der Kunde ohne Mahnung in Zahlungsverzug.
Ab Beginn des Verzugs sind Sie zum Ersatz des durch den Verzug entstehenden Schadens (z.B. Kosten für Mahnungen aufgrund anhaltenden Zahlungsverzugs) sowie zur Zahlung von Verzugszinsen verpflichtet. Der Kunde hat während des Verzuges die Geldschuld in Höhe von 6 % über dem Basiszinssatz zu verzinsen.

Wir behalten uns vor einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen und geltend zu machen, wobei dem Kunden stets die Möglichkeit bleibt nachzuweisen, dass uns kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
Zahlungseingänge werden auf die älteste Forderung angerechnet. Eine Verpflichtung zur Annahme von Wechseln besteht nicht.
Ein Recht des Kunden zur Aufrechnung sowie ein Zurückbehaltungsrecht an der Zahlung bestehen nur, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder durch uns anerkannt wurden.
Ein Zurückbehaltungsrecht kann nur ausgeübt werden, wenn der Gegenanspruch des Kunden auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

Für Auslandslieferungen bleiben gesonderte Zahlungsbedingungen vorbehalten.

Bei wesentlichen Veränderungen in den wirtschaftlichen Verhältnissen des Kunden, insbesondere im Fall der drohenden Zahlungsunfähigkeit sind wir berechtigt, entweder vom Vertrag zurückzutreten oder Vorauszahlung des Kaufpreises zu verlangen.

6. Porto- und Verpackungskosten

Bei Paketversand werden für Porto und Verpackung in der Bundesrepublik Deutschland per 31 kg 8,50 Euro netto berechnet.
Bei Bestellungen in unserem Onlineshop liefern wir ab einem Warenwert von 250,00 € netto versandkostenfrei.

Für alle Sonderanfertigungen oder Versand in andere Länder erhalten Sie die Versandkosten auf individuelle Anfrage und entnehmen diese bitte dem Angebot oder der Auftragsbestätigung.
Grundsätzlich gilt bei Speditionsversand die Anlieferung der Ware „Frei Bordsteinkante“, soweit nicht anders vereinbart.

7. Fristen für Lieferung, Verzug

Wir bemühen uns um eine kurze Lieferzeit innerhalb von 3-5 Werktagen, sofern die Waren vorrätig sind.
Wir sind gegebenenfalls zu Teillieferungen berechtigt.
Bei Vorkasse wird die Lieferung bei Warenverfügbarkeit sofort nach Zahlungseingang versendet.
Bei Sonderanfertigungen achten Sie bitte auf die gesondert ausgewiesenen Lieferzeiten. Wir sind gegebenenfalls zu Teillieferungen berechtigt.
Werden Lieferzeiten überschritten, so kann der Kunde erst dann vom Vertrag zurücktreten, wenn er uns zuvor durch einen eingeschriebenen Brief, falls nicht höhere Gewalt vorliegt, eine Nachlieferfrist von mindestens ca. 8 Wochen gestellt hat.
Die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen wegen nicht fristgemäßer Lieferung ist gegenüber dem Lieferer ausdrücklich ausgeschlossen, soweit nicht grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz des Lieferers oder seiner Erfüllungsgehilfen vorliegt.
Sofern nicht abweichend vereinbart, ist der Besteller verpflichtet bei Lieferverträgen auf Abruf eine Abruffrist von mindestens sechs Wochen zu wahren. Kommt der Besteller dieser Verpflichtung nicht oder nicht wie festgelegt nach, ist der Lieferer nach Setzung einer angemessenen Frist berechtigt, den Abruf selbst vorzunehmen, die Ware zu liefern oder vom Vertrag zurückzutreten. Schadenersatzansprüche des Lieferers werden durch den Rücktritt nicht berührt.

7.1. Beschaffenheit und Umfang der Lieferung

Der Lieferumfang wird durch die schriftliche Auftragsbestätigung des Lieferers bestimmt.
Maßgeblich für die von dem Auftraggeber geschuldete Beschaffenheit des Liefergegenstandes sind die in der Auftragsbestätigung enthaltenen Spezifikationen. Die in Katalogen, Prospekten, Anzeigen, Abbildungen und Preislisten enthaltenen Angaben bestimmen die Beschaffenheit des Liefergegenstandes nicht, sofern sie nicht in der Auftragsbestätigung ausdrücklich in Bezug genommen werden.
Angaben des Auftraggebers zur Beschaffenheit des Liefergegenstandes oder zum Liefer- und Leistungsumfang sind keine Garantien oder Zusagen über die Übernahme des Beschaffungsrisikos. Die Übernahme von Garantien setzt eine ausdrückliche schriftliche Vereinbarung der Parteien voraus, in denen die Begriffe der Garantie und des Beschaffungsrisikos ausdrücklich verwendet werden.
Bei der Verwendung von Verpackungen für Lebensmittel ist die Eignung des Materials mit dem Lieferer ausdrücklich abzuklären.
Konstruktions- oder Formänderungen, die auf die Verbesserung der Technik bzw. auf Forderungen des Gesetzgebers zurückzuführen sind, bleiben während der Lieferzeit vorbehalten, sofern der Liefergegenstand nicht erheblich geändert wird und die Änderungen für den Besteller zumutbar sind.

8. Versand, Lieferung und Gefahrübergang

Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht mit der Übergabe, beim Versendungsverkauf mit der Auslieferung der Sache an den Spediteur, den Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung beauftragten Person oder Anstalt auf den Käufer über.
Der Abschluss von Transportversicherungen erfolgt - soweit nicht anders vereinbart - ausschließlich durch den Kunden. Der Übergabe steht es gleich, wenn der Käufer im Verzug der Annahme ist.
Lieferfristen sind - soweit nicht ausdrücklich bestimmt - stets unverbindlich.
Bei nachträglicher Auftragsänderung sind wir an den ursprünglich bestätigten Liefertermin nicht mehr gebunden.

Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die uns die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen - hierzu gehören auch nachträglich eingetretene Materialbeschaffungsschwierigkeiten, Betriebsstörungen, Streik, Mangel an Transportmitteln usw. auch wenn Sie bei unseren Lieferanten oder deren Unterlieferanten eintreten, haben wir auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten.
Sie berechtigen uns, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teiles ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Transportschäden, sichtbaren Schäden und Fehlmengen teilen Sie bitte sofort dem Zusteller mit und lassen sich Reklamationen schriftlich bestätigen.

9. Gewährleistung / Beanstandungen

Der Besteller hat die Lieferung gem. § 377 HGB unverzüglich zu untersuchen und Sachmängel gegenüber dem Lieferer unverzüglich schriftlich zu rügen.
Der Kunde muss uns offensichtliche Mängel innerhalb einer Frist von 10 Tagen schriftlich anzeigen, andernfalls ist die Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen ausgeschlossen.
Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung.
Sachmängelansprüche verjähren in zwölf Monaten. Die Frist beginnt mit dem Gefahrübergang. Vorstehende Bestimmungen gelten nicht, sofern das Gesetz gemäß § 479 Abs. 1 (Rückgriffsanspruch beim Verbrauchsgüterkauf) längere Fristen vorsieht.
Wir leisten für Mängel der Ware zunächst nach unserer Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung.
Den Kunden trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge.
Wählt der Kunde wegen eines Rechts- oder Sachmangels nach gescheiterter Nacherfüllung den Rücktritt vom Vertrag, steht ihm daneben kein Schadenersatzanspruch (z.B. entgangener Gewinn, Deckungskauf usw.) wegen des Mangels zu.
Bei Mängelrügen dürfen Zahlungen des Bestellers in einem Umfang zurückgehalten werden, der in einem angemessenen Verhältnis zu den aufgetretenen Sachmängeln steht. Der Besteller kann Zahlungen nur zurückhalten, wenn eine Mängelrüge geltend gemacht wird, über deren Berechtigung kein Zweifel besteht. Erfolgt die Mängelrüge zu Unrecht, ist der Lieferer berechtigt, die ihm entstandenen Aufwendungen vom Besteller ersetzt zu verlangen.
Als Beschaffenheit der Ware gilt grundsätzlich nur unsere Produktbeschreibung oder das Angebot als vereinbart.
Nicht sachgemäße Lagerung durch den Auftraggeber schließt jeden Anspruch aus.
Geringfügige Maß- oder Qualitätsabweichungen sind Produkt-, Rohstoff- und produktionsspezifisch unvermeidbar und handelsüblich.
Für die Haftfestigkeit und Lichtechtheit der Farben kann keine Haftung übernommen werden.
Der Verkäufer haftet nicht für geringfügige Zählfehler oder Auslesemängel sowie nicht für Gewichtsschwund oder sonstige Veränderungen in der Beschaffenheit der Ware ab dem Zeitpunkt der Verladung. Garantien im Rechtssinne erhält der Kunde durch uns nicht.
Bei der Herstellung von Papier- und Plastikverpackungen ist der Anfall einer verhältnismäßig geringen Zahl fehlerhafter Ware nicht zu vermeiden. Ein fehlerhafter Anteil bis zu 2 % der Gesamtmenge gilt als ordnungsgemäße Lieferung.
Mängel eines Teils der Lieferung können nicht zur Beanstandung der ganzen Lieferung führen, wenn eine Trennung von einwandfreier und mangelhafter Ware mit zumutbaren Mitteln möglich ist.
Rücksendungen sind vorher mit uns abzusprechen.
Wir bitten Sie, dafür Sorge zu tragen, die Rücksendungen in einer angemessenen Verpackung zu versenden. Nur einwandfreie Rücklieferungen können von uns gutgeschrieben werden. Unfrei zurück gesendete Ware wird nicht entgegen genommen.

9.1.Toleranzen

Gewichtsabweichungen:
Abweichungen des Flächengewichtes richten sich nach den Gewichten in den Lieferbedingungen der Erzeuger der verwendeten Materialien.
Falls diese nicht anders festliegen, gelten für Kunststofffolien zur vereinbarten Dicke:
kleiner als 15 my +/- 25%
ab 15 my +/- 15%
Papier in Bezug zum vereinbarten Flächengewicht:
bis 39 g/m2 +/- 8 %
40 - 59 g/m2 +/- 6 %
60 und mehr g/m2 +/- 5 %
Maßabweichungen:
Folgende Maßabweichungen (Breiten- und Längentoleranzen) gelten als ordnungsgemäße Lieferung und können nicht beanstandet werden:
für Kunststoffe +/-5%
Papier, Papierkombinationen und Papierbeutel:
in der Länge +/- 4 mm
in der Breite für Beutelbreiten unter 80 mm +/- 3 %
in der Breite für Beutelbreiten von 80 mm +/- 2 %
Die Position der Griffe, Öffnungen und Lochungen liegt bei +/- 1,2 cm.
Die Maßabweichungen gelten auch für die Stellung des Drucks sowie für Ausstanzungen und Prägungen.
Mengenabweichungen:
Bei allen Anfertigungen hat der Lieferer das Recht zu Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 20 %. Die Anlieferung erfolgt unter voller Inrechnungstellung der tatsächlichen Liefermenge.

9.2. Sonderbedingungen für Druckerzeugnisse und Sonderanfertigungen

Wir verwenden für den Druck handelsübliche Druckfarben.
Die Abriebfestigkeit der Druckfarben und Prägefoliendrucke kann grundsätzlich nicht garantiert werden. Der Abrieb kann je nach Farb- oder Folientyp, sowie Bedruckstoff, mehr oder weniger stark sein. Eine Schutzlackierung kann die Abriebfestigkeit verbessern, aber nicht absolut gewährleisten. Für Folgeschäden aus Farbabrieb haftet der Verkäufer nicht.
Wenn besondere Ansprüche an die Farben, wie z.B. Lichtbeständigkeit, Alkaliechtheit, Reibebeständigkeit usw., gestellt werden, muss der Auftraggeber schriftlich bei Auftragserteilung darauf hinweisen.

Farbabweichungen in den fertigungstechnisch bedingten Toleranzen, technisch notwendige Änderungen des Druckstandes sowie sonstige produktionstechnisch und branchenüblich bedingte Abweichungen sind unvermeidlich und können nicht beanstandet werden bzw. berechtigen den Auftraggeber nicht zur Verweigerung der Annahme der Ware oder zu einer Preisminderung.
Im Nebeneinanderdruck auf weißem Grund ist im Rahmen der üblichen Toleranzen etwa der optische Farbton lt. Farbskala zu erwarten.
Da die Farben teilweise stark durchscheinend sind, treten beim übereinander Drucken oder Drucken auf farbige Bedruckstoffe, starke optische Farbtonveränderungen auf.
Der Käufer kann in diesen Fällen nicht den optischen Farbtonausfall verlangen, wie er beim Druck auf weißem Grund entstehen würde.
Ebenso können Passerdifferenzen beim Druck bis zu 5 mm nicht beanstandet werden.
Drucke auf unterschiedliche Materialien ergeben zwangsläufig verschiedene optische Farb- und Oberflächenwirkungen. Daher ist eine farbliche und optische Übereinstimmung zwischen bedruckten Papiertragetaschen und bedruckten Folientragetaschen, oder ähnlichen Produkten aus Folie und/oder Papier selbst dann nicht möglich, wenn dieselben Druckfarben eingesetzt werden.

Abweichungen hinsichtlich der Stofffärbung des Rohmaterials sowie die handelsüblichen Abweichungen vom Muster, sowie durch Drucktechnik bedingte Unterschiede zwischen fototechnisch oder digital hergestellten Prüfdrucken, Maschinenandruck und Auflagendruck bleiben vorbehalten.
Wenn zur Erzielung hochwertiger Druckergebnisse gestrichene Rohpapiere eingesetzt werden, ist unter Belastung das Aufbrechen des Papierstriches, welches bei stark bedruckten Flächen besonders auffällt, nicht zu vermeiden.

Bei manuell konfektionierten Papiertragetaschen entstehen Bearbeitungsspuren, Leimspuren und sonstige Bearbeitungsmerkmale, diese sind unumgänglich, und stellen deshalb keinen Reklamationsgrund dar.

Bei Heißfolienprägedrucken sind aus technischen Gründen, je nach Folientyp, Bedruckstoff und Druckbild, unterschiedlich deutlich sichtbare Abrisskanten bzw. sonstige prägetypischen Erscheinungen nicht zu vermeiden.
Abweichungen in Farbton, Gesamtoptik und Eigenschaften sind bei Wiederholauflagen aus technischen Gründen unvermeidlich.

Der Druck des EAN-Strichcodes erfolgt nach dem Stand der Technik und unter Berücksichtigung der einschlägigen Durchführungsregelung der CCG (vgl. Schriftenreihe CoOrganisation, Heft 2, Der EAN-Strichcode).
Jegliche Mängelhaftung wegen Leseergebnissen an den Kassen des Handels ist außerdem wegen etwaiger Einflüsse auf die Strichcodes nach Auslieferung durch den Auftraggeber und mangels einheitlicher Mess- und Lesetechnik ausgeschlossen.

Wir haften nicht für Mängel, die durch vom Auftraggeber und/oder seine Erfüllungs- und/oder Verrichtungsgehilfen zur Verfügung gestellte Druckplatten und Druckvorlagen entstehen.
Falls wir Text- oder Bildfehler während der Produktion feststellen und deshalb die Fertigung ab- oder unterbrechen, trägt der Auftraggeber die hiermit verbundenen Mehrkosten, es sei denn, er weist nach, dass wir eine fehlerhafte Produktion grob fahrlässig oder durch Kardinalpflichtenverletzung zu vertreten haben.

Die von uns zur Verfügung gestellten Druckunterlagen, wie Entwürfe, Klischees, Filme, Druckzylinder und Druckplatten, bleiben auch dann unser Eigentum, wenn hierfür vom Auftraggeber anteilige Kosten vergütet werden.
Alle Druckvorlagen und Druckunterlagen, auch als Kundeneigentum, werden von uns nach 3 Jahren vernichtet, wenn zwischenzeitlich kein dafür entsprechender Folgeauftrag erteilt wurde.
Im Falle einer Rücknahme bedruckter Ware, gleich aus welchem Grund, steht dem Verkäufer das uneingeschränkte Verwertungsrecht zu.

Der Auftraggeber haftet allein für den Druckinhalt und alle rechtlichen Folgen daraus, das gilt insbesondere für Schutz- und Urheberrechte.
Alle zur Verfügung gestellten Druckunterlagen müssen frei von Rechten Dritter sein. Wenn ein Druckbild zusätzliche Kosten oder Verpflichtungen bewirkt (z.B. Grüner Punkt), so haftet ausschließlich der Auftraggeber dafür.

10. Entsorgung und Verwertung

Unsere Preise beinhalten keinerlei Entsorgungskosten, DSD Gebühren oder ähnliches.
Der Käufer verpflichtet sich, selbst eine Rücknahme oder Verwertung inkl. Nachweis gemäß der Verpackungsverordnung sicherzustellen oder entsprechende Vereinbarungen mit einem anerkannten Entsorger (z.B. DSD) zu schließen.
Der Verkäufer wird hiermit von allen Verpflichtungen freigestellt, der Käufer haftet gegenüber dem Verkäufer für alle daraus entstandenen Kosten.

11. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Bei Meinungsverschiedenheiten und Rechtsstreitigkeiten gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich rechtliches Sondervermögen ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag Berlin.
Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind.
Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Kunden einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
Die ganze oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen möglichst nahe kommt.

Hiermit sind alle bisherigen Verkaufs- und Lieferbedingungen ungültig. Berlin Januar/2022